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BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1959 - VIII A 1573/57
- BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59
Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) ist der Formvorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG über den bestimmten Antrag allerdings auch dann genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist. - BVerwG, 21.10.1955 - V C 28.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird eine Revision, wie sie hier eingelegt worden ist, auch unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des Großen Senats dem Erfordernis eines bestimmten Antrages im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG nicht gerecht (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1955 - BVerwG V C 28.54 -, vom 22. Mai 1956 - BVerwG V CB 27.56 -, vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V CB 169.56 - undvom 24. Juni 1958 - BVerwG II C 20.58 -). - BVerwG, 24.06.1958 - II C 20.58
Versäumung der Revisionsfrist - Begriff des bestimmten Antrags - Vorbehaltlich …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird eine Revision, wie sie hier eingelegt worden ist, auch unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des Großen Senats dem Erfordernis eines bestimmten Antrages im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG nicht gerecht (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1955 - BVerwG V C 28.54 -, vom 22. Mai 1956 - BVerwG V CB 27.56 -, vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V CB 169.56 - undvom 24. Juni 1958 - BVerwG II C 20.58 -). - BVerwG, 24.10.1956 - V CB 169.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.01.1960 - VI C 170.59
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird eine Revision, wie sie hier eingelegt worden ist, auch unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des Großen Senats dem Erfordernis eines bestimmten Antrages im Sinne des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG nicht gerecht (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1955 - BVerwG V C 28.54 -, vom 22. Mai 1956 - BVerwG V CB 27.56 -, vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V CB 169.56 - undvom 24. Juni 1958 - BVerwG II C 20.58 -).
- BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die bei Anwendung des § 57 Abs. 2 BVerwGG aufgetretene Frage, ob das Ziel des Rechtsmittels auch ausreichend erkennbar im Sinne des Beschlusses vom 8. November 1954 (BVerwGE 1, 222) ist, wenn die Antragstellung einem besonderen Schriftsatz vorbehalten worden ist, verneint und ausgeführt, daß es nicht darauf ankommt, was dem Kläger als vernünftiges Ziel unterstellt werden kann, sondern allein darauf, was er hierzu innerhalb der Rechtsmittelfrist erklärt hat (Beschlüsse vom 24. Juni 1968 - BVerwG II C 20.58 - und vom 30. Januar 1960 - BVerwG VI C 170.59 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.03.1960 - VI C 38.60
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird eine derartige Revision auch unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des Großen Senats dem Erfordernis eines bestimmten Antrags nicht gerecht (vgl. Beschluß des Senatsvom 30. Januar 1960 - BVerwG VI C 170.59 - mit Nachweisen). - BVerwG, 10.03.1960 - VI C 23.60
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird eine derartige Revision auch unter Berücksichtigung der angeführten Entscheidung des Großen Senats dem Erfordernis eines bestimmten Antrags nicht gerecht (vgl. Beschluß des Senatsvom 30. Januar 1960 - BVerwG VI C 170.59 - mit Nachweisen).